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Projektpatenschaft

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Bei der Initiative Teilen können Fördergelder für kleine Projekte im globalen Süden beantragt werden. Voraussetzungen sind der persönliche und enge Kontakt zwischen Projektpat*in und Projektträger vor Ort. Grundsätzlich können alle aktiven und ehemaligen Cusaner*innen Projektanträge stellen. Sollte die Pat*in selbst nicht Teil der cusanischen Gemeinschaft sein, ist auch eine cusanische Co-Pat*innenschaft möglich. Sprich uns hierzu gerne an.

Die Projektpat*in ist in erster Linie unsere Kontaktperson im Rahmen der Projektförderung und für die Kommunikation zwischen der Initiative Teilen und der Projektträger vor Ort verantwortlich. Ihre Aufgabe ist es außerdem, die nötigen Dokumente pünktlich einzureichen und uns für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.

Genaue Details zur Pat*innenschaft sind in den Förderkritierien zu finden. Darin sind die genauen Voraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ausführlich erklärt. Auch gibt es dort konkrete Hinweise zum Ausfüllen des Antrags, einen beispielhaften Mittelverwendungsplan, sowie Anmerkungen zu den Verpflichtungen der Projektpat*in.

Bitte zögere nicht, Dich bei etwaigen Rückfragen frühzeitig über info@initiativeteilen.de mit uns in Verbindung zu setzen!

Die jeweiligen Dokumente sind am Ende der Seite zum Herunterladen verlinkt.

Im Folgenden sind diese Schritte einer Patenschaft nochmals genau erklärt:

Folie1

Schicke uns den Projektantrag, die Annahme der Förderbedingungen sowohl von Dir als Projektpate*in als auch die Annahme des Projektträgers vor Ort zu. Zur Weiterleitung an die Projekte stehen Übersetzungen auf Spanisch, Französisch und Englisch zur Verfügung. Bitte füge zwei Fotos für unsere Internetseite hinzu (gerne mit einer kurzen Beschreibung. Bitte achte bei abgebildeten Personen darauf, dass diese möglichst namentlich bekannt sein sollten und ihr Einverständnis in eine Veröffentlichung gegeben sein muss). Zusätzlich benötigen wir eine einseitige Powerpointfolie, die wir bei unseren Bildungsveranstaltungen zu Projektvorstellungen nutzen dürfen.

Nach dem Ablauf der Antragsfrist am 1. März prüfen wir alle eingegangenen Projektanträge. Daraufhin erhalten alle Projektpat*innen eine Mail mit Rückfragen, die spätestens bis zum Frühjahrstreffen im April beantwortet werden müssen.

Im Rahmen unseres jährlichen Frühjahrstreffens stellst Du Dein Projekt persönlich vor und beantwortest noch offene Fragen. Solltest Du an diesem Termin verhindert sein, akzeptieren wir auch eine kompetente Vertretung oder eine Projektvorstellung per Videochat. Dies sollte jedoch eine Ausnahme sein! Sollte eine Teilnahme beim Frühjahrstreffen nicht möglich sein, erwarten wir unbedingt die Teilnahme und Vorstellung an unserer Herbsttagung.

Bei unserer Mitgliederversammlung, die regulär während des Jahrestreffens des Cusanuswerks stattfindet, entscheidet die Mitgliederversammlung über die Mittelverwendung auf Basis des Vorschlags, der von den Mitgliedern auf dem Frühjahrestreffen ausgearbeitet wurde. Natürlich kann es dabei noch zu Änderungen in der Förderzusage kommen. Im Falle einer Bewilligung, erhältst Du als Projektpat*in eine schriftliche Förderzusage per Mail. Sollte die Mitgliederversammlung einer Förderung nicht zustimmen, erhältst Du von uns ebenfalls ein ausführliches Feedback.

Im Anschluss an die Förderzusage wird die bewilligte Summe an die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen. Sobald diese eingegangen ist, benötigen wir eine unterschriebene schriftliche Geldeingangsbestätigung mit dem offiziellen Briefkopf/ Stempel des Projektes.

Bis zum 1. März des folgenden Jahres sendest Du uns einen Projektbericht zu, mit dem Du die ordnungsgemäße Verwendung unserer Mittel detailliert nachweist. Solltest Du einen Folgeantrag stellen wollen, benötigen wir dafür diesen Projektbericht.